UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk UBI
Amtliches Zeugnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Berechtigt nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst.
Mindestalter: 16 Jahre.
Das UBI befähigt und berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk mittels einer Schiffsfunkstelle (Funkgerät an Bord).
Die Ausbildung ist unterteilt in die Bereiche „Rechtskunde (Fragenkatalog)“, praktische Verkehrsabwicklung und Gerätekunde (siehe „Funkpraxis“).
Unsere Bewertung :
Ein modernes Zeugnis, der heutigen Technik angepasst, für sicherheitsbewusste Binnenschiffer.
Ein Muss für alle, die häufiger auf dem Wasser unterwegs sind. Auf den wichtigen Binnengewässern besteht z.B. Funkpflicht bei Hochwasser, bei unsichtigem Wetter und bei Nacht. Ohne Funkzeugnis haben Sie in einem solchen Fall Fahrverbot.
Praxisausbildung / Funk
Um die amtlichen Funkzeugnisse zu erwerben, muß neben der theoretischen Prüfung auch eine praktische Prüfung an echten Geräten abgelegt werden. Zusätzlich findet an den Geräten auch die praktische Verkehrsabwicklung statt. Das bedeutet, Sie müssen am Gerät verschiedene Funksprüche vorbereiten und diese dann per Sprechfunk und digitalem Selektivruf ("Datenversand") absetzen.
Die Prüfung muß an realen Geräten stattfinden. Computersimulationen für die UKW- oder GW/KW-Anlagen sind nicht zugelassen. Deswegen kann eine sinnvolle Ausbildung auch nur an echten Geräten stattfinden. Bei unserer Ausbildung erleben Sie die Kommunikation zwischen zwei Funkstellen, inkl. Bedienen und Zuhören.
Unterricht:
UBI Funk
Theoretischer + praktischer Unterricht: 1 Tag von 9:00 bis 16:00 Uhr
SRC Funk
Theoretischer + praktischer Unterricht: 1 Tag von 9:00 bis 18:00 Uhr
Die Kombi SRC/UBI ist zu den Terminen des SRC-Unterrichts möglich.
Funkpraxis:
Nach individueller Terminabsprache
Preise | SRC | UBI |
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Kursgebühren* | 240,00 € | 140,00 € |
Prüfungskosten | 145,00 € | 125,00 € |
Gesamt | 385,00 € | 265,00 € |
* in den Kursgebühren ist das Lehrmaterial mit enthalten.